Zwischenfinanzierung von Bauspardarlehen
Bausparkassen dürfen neben ihrem Hauptgeschäft auch Gelddarlehen gewähren, die der Vor- oder Zwischenfinanzierung von Leistungen der Bausparkasse auf Bausparverträge ihrer Bausparer dienen. Die für die Zuteilung angesammelten und die bereits zugeteilten, aber von den Bausparern noch nicht in Anspruch genommenen Beträge dürfen bis zu 60% vorübergehend zur Vergabe solcher Darlehen verwendet werden. Darlehen zur Vorfinanzierung von Leistungen auf solche Bausparverträge, bei denen die für eine Zuteilung erforderliche Mindestanspar-summe noch nicht eingezahlt ist, dürfen 10% des danach zulässigen Darlehensvolumens nicht überschreiten. Auf die zulässigen Kontingente von Darlehen sind die rechtsverbindlich zugesagten Darlehen dieser Art jeweils zu 50% anzurechnen. Die vorgenannten Darlehen dürfen voraussichtliche Laufzeiten bis 36 Monate haben; Darlehen, die eine solche von mehr als 24 Monaten haben, dürfen 25 % des Kontingents nicht übersteigen.
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