Ziele von Banken, Restriktionen
Auf Grund der besonderen Stellung, die Banken im Wirtschaftsleben einnehmen, und infolge der daraus resultierenden engen Verflechtung der Banken mit ihrer Umwelt sind Banken in der konkreten inhaltlichen Formulierung ihrer Ziele nicht frei; sie sind vielmehr gezwungen, im Rahmen der Ziel- und Mittelentscheidungen die Interessen und Anforderungen externer Gruppen und Institutionen (Umsystem der Bank) und interner »Satellitengruppen« (Insystem der Bank) zu berücksichtigen. Die Notwendigkeit einer solchen Beachtung ergibt sich einerseits aus rechtlich fixierten Normen und Verpflichtungen, die nicht ohne Einfluss auf die bankbetrieblichen Ziel- und Mittelentscheidungen sind. Beispiele: allgemeine Bestimmungen des Wirtschaftsrechts, die besonderen geschäftspolitischen Normen des KWG, Verpflichtungen aus Mitbestimmungsund Betriebsverfassungsgesetz, Verantwortung der Bankgeschäftsleitung gegenüber Aktionären und Aufsichtsrat. Zum anderen geben bisweilen geschäfts- und betriebspolitische Überlegungen Anlass, Vorstellungen ex- und interner Gruppen im Rahmen von Ziel- und Mittelentscheidungen zu berücksichtigen. Bspw.: Erreichung von Standingzielen oder im internen Bereich die Verankerung par-tizipativer Führungsstrukturen. Weitere Determinanten aus dem externen Bereich für Zielfixierung und -errei-chung ergeben sich aus dem Verhalten von Kunden, Konkurrenz und allgemeinerer Öffentlichkeit.
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