Betriebsverfassungsgesetz
(BetrVerfG, BetrVG) regelt Organe, Wahl und Befugnisse der Arbeitnehmervertretung im Betrieb. Weitere Vertretungsrechte der Arbeitnehmer im Unternehmen regelt das MitbestG. In der Bundesrepublik gut das BetrVerfG von 1972; Vorläufer des Betriebsverfassungs-Rechts waren das BetrVerfG von 1952, das alliierte Kontrollgesetz Nr. 22 von 1946, das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit von 1934, das Betriebsrätegesetz von 1920, das Vaterländische Hilfsdienstgesetz von 1916, das Preußische Berggesetz (Novelle) von 1905 sowie der Entwurf einer Gewerbeordnung von 1848.
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