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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Ziele von Banken, Steuerungsfunktion

Den von der Bankgeschäftsleitung fixierten Oberzielen kommen neben Kontrollfunktionen Aufgaben bei Entscheidungsfindung und -koordination zu. Wird allg. davon ausgegangen, dass in EntScheidungsprozessen die Ausrichtung an genau umrissenen Zielen Vorbedingung für ein rationales Problemlösungsverhalten ist, ist es Aufgabe der fixierten (obersten) Bankunternehmungsziele, die Aktionen der Entscheidungsträger einer Bank an den Organisationszielen auszurichten. Es soll verhindert werden, dass sich der Handlungsvollzug an individuellen, mit Unternehmungszielen konfligierenden Zielvorstellungen orientiert. Betrachtet man Zielfunktionen im Entscheidungs-findungsprozess, lässt sich deren Relevanz sowohl in der Anregungs-, Such- und Bewertungs- sowie Optimierungsphase nachweisen. So kann bereits in der Anregungsphase das Erkennen eines Handlungsproblems in direkter Verbindung mit der Verfügbarkeit von Zielinformationen stehen. Durch unzureichende Zielrealisation in der Vorperiode oder durch die Vorgabe neuer Zielkonzeptionen kann bei den Entscheidungsträgern über das Bewusstwer-den einer Entscheidungssituation ein Problemlösungspro-zess in Gang gesetzt werden. In der Suchphase, die durch Analysen des Entscheidungsfeldes gekennz. ist, bezieht sich die Relevanz der Ziele auf das von Entscheidungsträgern beeinflussbare Aktionsfeld. Um eine Alternative aus der Vielzahl möglicher Variablen des ex- und des internen Leistungsbereichs auswählen zu können, müssen die Konsequenzen aller Problemlösungsalternativen im Hinblick auf ihre Zieleffizienz überprüft werden. Hier stellen Ziele Abgrenzungskriterien zwischen zielerreichenden und -unwirksamen Mitteln zur Verfügung und begrenzen dadurch den Aktionsparameterbereich für zielerfüllende Entscheidungen. In der Bewertungs- und Optimierungsphase werden die zulässigen Handlungsalternativen i. Hinbl. a. ihren möglichen Zielbeitrag in einer Rangfolge angeordnet. Danach stellt sich diejenige Aktionsmöglichkeit als Problemlösungsvorschlag dar, die der vorgegebenen Zielvorstellung am nächsten kommt, d. h. diejenige, die den höchsten Zielbeitrag leistet. Oberste Bankunternehmungsziele sind allerdings nicht in der Lage, direkte Entscheidungsfunktionen für die EntScheidungsprozesse der einzelnen Filialen, Zweigstellen, Abteilungen oder gar für Einzelentscheidungen darzustellen. Die obersten Ziele sind vielmehr in weitere entscheidungsrelevante, ent-scheidungsträgerbezogene Subziele bzw. Subzielsysteme »aufzubrechen«, wobei den dezentralen Entscheidungsträgern innerhalb des Zielerreichungssystems der Bank durch Kompetenzanweisungen jeweils bestimmte Ent-scheidungsprozesse bzw. -felder zugewiesen werden.



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