Ziele von Banken, regulatorische Gruppen
Regulatorische Gruppen geben Banken die Beachtung gesetzlicher Normen vor bzw. versuchen, durch Anreiz- und Sanktionsmechanismen eine (indirekte) Verhaltensbeeinflussung i. S. hoheitlicher Organe herbeizuführen. Die Rechtsvorschriften des KWG, die Normen der BaFin sowie die Bestimmungen des Zentralbankgesetzes bilden hierbei einen für alle Bankengruppen relevanten Datenkranz. Für Sparkassen und Genossenschaftsbanken engen darüber hinaus bankengruppenspezif. institutionelle Vorschriften das Entscheidungsfeld im Bereich der Ziel- und Mittelentscheidungen zusätzlich ein. Der Staat und seine Institutionen nehmen jedoch nicht nur auf gesetzlichem Wege Einfluss auf die Ausprägung und Ausgestaltung bankbetrieblicher Zielsysteme. Auf wirtschaftspolitischem Gebiet versucht der Staat, alle Unternehmen, insb. aber die Banken als »Geldseite« der Volkswirtschaft in der Weise zu beeinflussen, dass sie zum Erreichen seiner wirtschaftspolitischen Zielvorstellungen beitragen. Von der Zentralbank können hierbei unmittelbar wirksame Beeinflussungen bankwirtschaftlicher Ziel- und Mittelentscheidungen ausgehen, so, wenn der Handlungsspielraum der Banken z. B. durch geldpolitische Massnahmen direkt tangiert wird. Indirekte Wirkungen auf den bankbetrieblichen Zielentscheid durch hoheitliche Organe können sich auch durch Einsatz von wirtschafts-und sozialpolitischen Instrumenten ergeben, die sich im Wesentlichen auf Dispositionen der Bankkunden auswirken. So sind durch Gewährung von Zulagen und Steuervergünstigungen Änderungen des Kreditnachfrage- bzw. Sparverhaltens erreichbar, denen sich die Bank bei der Planung und Umsetzung ihrer Bankgeschäftspolitik anzupassen hat.
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