Zero-Base-Budgeting (ZBB)
Ein Analyse- und Planungsinstrument, das vor allem den Fortschreibungscharakter und die lnputorientierung der traditionellen Budgetierung überwinden will. Das Fortschreibungsdenken führt häufig zu ausufernden - Budgets, in die neue Programme aufgenommen werden, ohne dass man alte Programme streicht. Um diese Vorgehensweise aus der Budgetierung zu verbannen, startet der Budgetierungsprozess jeweils bei Null, d.h. ungeachtet der vormals erstellten Budgets werden alle Gemeinkostenbereiche jeweils neu auf ihre Notwendigkeit, auf Art und Umfang ihrer Leistungen sowie die Wirtschaftlichkeit der Leistungserstellung untersucht. Das Bestehende wird bewußt in Frage gestellt, um routinisierte, aber nicht mehr länger begründbare - Ressourcenallokationen zu vermeiden.
Ferner strebt das ZBB eine Abkehr von der Inputorientierung an. Dies zeigt sich darin, dass die Ressourcenzuteilung nicht nach Kostenarten und stellen, sondern auf der Grundlige von Entscheidungspaketen erfolgt, wobei Entscheidungspakete Bündel von Aktivitäten mit gleicher Zielsetzung darstellen. Diese einzelnen Bündel werden im ZBB-Prozess miteinander verglichen und gemäss ihrer Dringlichkeit gruppiert. Danach werden - dieser Reihenfolge entsprechend - soviele “decision packages” bewilligt, wie die vorhandenen Ressourcen zulassen.
Zielsetzung des ZBB ist es, die Gemeinkosten zu senken und die verfügbaren Ressourcen im Gemeinkostenbereich wirtschaftlicher einzusetzen, d.h. es verfolgt gleichzeitig ein Kostensenkungsund ein Reallokationsziel.
Die wichtigsten Verfahrensschritte dieses mehr-stufen Prozesses sind:
Die Bildung von Entscheidungseinheiten: Entscheidungseinheiten als Bündel inhaltlich zusammenhängender Aktivitäten müssen so gebildet werden, dass sie unabhängig von anderen analysiert werden können. Sie müssen analog zu den - strategischen Geschäftseinheiten nicht unbedingt der Aufbauorganisation entsprechen.
Jedoch muss jeder Entscheidungseinheit ein Leiter zugeordnet werden, der die unter seiner Verantwortung stehenden Aktivitäten und Arbeitsergebnisse zu analysieren, zu beschreiben und zu bewerten hat.
· Die Festlegung von Leistungsniveaus: Das Leistungsniveau ist das gesamte qualitative und quantitative Arbeitsergebnis, das die Mitglieder einer Entscheidungseinheit erzielen sollen. Üblicherweise werden für jede Entscheidungseinheit drei Leistungsniveaus vorgegeben. Leistungsniveau 1 umfaßt die Arbeitsergebnisse, die zu einem geordneten Arbeitsvollzug unbedingt erforderlich sind, während Leistungsniveau 2 die durch Arbeitsanweisungen geregelten Ist-Abläufe, und Leistungsniveau 3 höhere, langfristig wünschenswerte Leistungen beinhaltet.
· Bestimmung alternativer Verfahren: Aufgabe dieses Verfahrensschrittes ist es, durch Suche nach Alternativen für jedes Leistungsniveau das wirtschaftlichste Verfahren zu ermitteln (z.B. maschinelle vs. manuelle Erstellung von Leistungen).
· Die Zusammenfassung in Entscheidungspaketen: Entscheidungspakete fassen die wichtigsten Informationen über ein Leistungsniveau einer Entscheidungseinheit zusammen und bilden die Grundlage für die Ressourcenzuteilung.
· Die Bildung einer Rangordnung der Entscheidungseinheiten durch die übergeordnete Leistungsebene: Die Rangordnung wird gebildet, indem die Kosten und Nutzen eines Entscheidungspaketes gegenüber anderen abgewogen werden. Dies mündet im Ergebnis in eine Prioritätenfolge sämtlicher Entscheidungspakete im Hinblick auf die Unternehmensziele.
· Die Ermittlung der genehmigten Pakete durch den “Budgetschnitt”.. Mit dem “Budgetschnitt” legt die Unternehmensleitung endgültig die Rangordnung fest und bestimmt, welchen Entscheidungseinheiten in welchen Höhen Ressourcen zugeführt werden.
Die entscheidenden Vorzüge des ZBB liegen darin, dass die Budgetverantwortlichen gezwungen werden, sich Klarheit zu verschaffen über die Verflechtung ihrer Entscheidungspakete mit denen anderer Entscheidungseinheiten. Kosten und Nutzen alternativer Aufgabenerfüllungen sind explizit gegeneinander abzuwägen, und im Falle beschränkter Ressourcen sind diese auf Programme mit höherer Priorität auszurichten. Dem stehen als Nachteile neben Problemen auf der Verfahrensebene (z.B. die Eruierung adäquater Skalierungen zur Bewertung einzelner Entscheidungspakete) der hohe formale Aufwand sowie der hohe zeitliche Mehraufwand gegenüber. So werden z.B. für die Phase 1 ca. 14 Wochen, für die Phase 2 ca. 11 Wochen und für die Phase 311/2 bis 2 Jahre veranschlagt.
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