Zentralbankrefinanzierung als institutionelles Liquiditätsinstrument
Instrument der institutionellen Liquiditätspolitik. Die Sonderstellung der Zentral(no-ten)bank als Bank der Banken resultiert daraus, dass die Banken in bestimmtem Umfang auf die Versorgung mit Zentral(noten)bankgeld angewiesen sind, da nur so die Zahlungsfähigkeit des gesamten Bankensystems sichergestellt ist. Dies liegt zum einen in der Pflicht der Banken zur Mindestreservehaltung begründet, zum anderen in der häufig geübten Praxis von Bankkunden, sich Sichtguthaben bzw. eingeräumte Kredite in Banknoten auszahlen zu lassen. Allerdings ist nicht unbedingt jede einzelne Bank unmittelbar auf die Bereitstellung von Zentralbankgeld durch die Zentralbank angewiesen, da die benötigten Mittel auch im Wege der Geldaufnahme bei anderen Banken (am Geldmarkt), die über überschüssige Liquidität verfügen, beschafft werden können. Als Lender of Last Resort gleicht die Zentralbank Schwankungen des Zentralbankgeldbedarfs im Bankensystem aus. Um diese Funktion zu erfüllen, gewährt sie den Banken als Refinanzierungssteile Liquiditätshilfen, je nach Ausgestaltung ihres geldpolitischen Instrumentariums und gesetzlicher Zulässigkeit in Form des (diskontierenden) Ankaufs von Wechseln (Rediskontkredit), der Beleihung von Wertpapieren (Lombardkredit), durch Pensionsgeschäfte in Wechseln, Wertpapieren und Devisen u. a.
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