Wohlfahrtsstaat
Ausgehend von einer aufklärerischen Staatsauffassung, die den Staatszweck in der Sicherung des Glücks und Wohls möglichst vieler seiner Bürger sah, spielt der Gedanke des Wohlfahrtsstaates heute noch eine gewisse Rolle. Ob man dem Staat nun einen Selbstzweck oder, wie die Christliche Soziallehre, nur eine subsidiäre Rolle zuerkennt (Subsidiaritätsprinzip), Aufgabe des modernen Staates ist es, durch gewisse Maßnahmen die Existenz und Entfaltung des Menschen zu gewährleisten. Hierzu rechnen v.a. die Versorgungs- und Wohlfahrtseinrichtungen. Die Kritiker des Wohlfahrtsstaates sehen die Gefahr insbes. darin, dass mit zunehmender Staatstätigkeit die Entscheidungen des einzelnen unbedeutsamer werden, durch die Ausweitung der öffentlichen Leistungen und Subventionen die Macht des Staates zum Selbstzweck erhoben oder die Herrschaft einer bestimmten Ideologie durchgesetzt wird und damit der Sozialstaat — als anerkannte Institution — die Grenze zum Versorgungsstaat überschreitet, wo jedermann das Existenzrisiko abgenommen und für sein Dasein gesorgt wird. Literatur: Lampert, H. (1996). Külp, B., Haas, H.-D. (1977)
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