Sozialstaat
In der sozialistischen Wirtschaftslehre:
Bezeichnung für einen kapitalistischen Staat, der einer staatlichen Sozialpolitik einen größeren Platz in seiner Regierungspolitik einräumt.
In der Wirtschaftssoziologie: die den kapitalistischen Gesellschaften seit dem 1. Weltkrieg eigentümliche Verflechtung von Privatwirtschaft und Staat, die durch die krisenverhindernden Eingriffe des Staates zustande kam: Der Staat garantiert nicht mehr allein das Rechtssystem, in dem sich der Wirtschaftsprozess vollzieht, und überlässt die kulturelle, soziale und wirtschaftliche Ordnung dem Streit der gesellschaftlichen Kräfte, sondern greift selbst ein im Interesse der Herstellung und Garantie von sozialer Sicherheit und von sozialer Gerechtigkeit, übernimmt die Aufgaben einer „kollektiven Daseinsvorsorge“. Wichtige Diskussionspunkte sind: Ob Sicherheit und Gerechtigkeit auf diesem Wege strukturell erreicht werden können sowie, welche neuen Lebensorientierungen und -Strategien durch die sozialstaatlichen Garantien bei den Menschen Zustandekommen (u.a. „Verstaatlichung“ privater Lebensentscheidungen).
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