Subsidiaritätsprinzip
wesentliches Formalprinzip der Gesellschaftsordnung in der Christlichen Soziallehre: Ein Individuum oder eine gesellschaftliche Gruppe hat die Pflicht zur Selbsthilfe und darf in der Eigeninitiative nicht behindert werden. Erst wenn ein menschenwürdiges Dasein durch den einzelnen oder die Gliedgemeinschaft nicht gesichert werden kann, hat die nächste oder engste Gemeinschaft, die dazu in der Lage ist, das Recht und die Pflicht, helfend einzugreifen. Das Subsidiaritätsprinzip enthält somit eine allgemeingültige Ordnungsnorm und eine Zuständigkeitsnorm für Institutionen wie öffentliche Versorgungseinrichtungen, Schulen, Einrichtungen und Maßnahmen der Sozialen Sicherheit etc., nach der die einzelnen Organisationsformen (wie Ehe und Familie, Betrieb, Gemeinde, Staat) zur Hilfeleistung aufgerufen sind. Praktisch geht es darum, überschaubare Bereiche für die gemeinsamen Aufgaben zu schaffen und eine möglichst breite Teilnahme aller an der Verantwortung zu sichern. Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen Subsidiaritäts- und Solidaritätsprinzip (dem wechselseitigen Angewiesensein von Individuum und Gesellschaft): Beide sind Entfaltungen des Zentralbegriffs Gemeinwohl (bonum commune).
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