Wertpapiervalutageschäft
Auch: Effektenvalutageschäft. Geschäft einer Bank, bei dem diese an institutionelle Kapitalanleger - Versicherungsunternehmen u. a. -per Termin eigene oder fremde festverzinsliche Wertpapiere aus dem Bestand oder - sofern es sich um ein Erst-emissionsinstitut handelt - noch nicht aufgelegte eigene Emissionen verkauft. Zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses werden der Wertpapierterminkurs und die für die Berechnung des Terminkurses heranzuziehenden Zinssätze auf der Basis der dann massgebenden Kassamarktkonditionen fest vereinbart. Die Erfüllung des Geschäfts in Form der Zahlung des Kaufpreises und der Verschaffung des Eigentums an den verkauften Wertpapieren erfolgt zu einem hinausgeschobenen Zeitpunkt, der oft erst mehrere Monate später liegt. Es kommen auch Prolongationen vor. Sinn ist, dass der Käufer Wertpapiere zur Absicherung einer bestimmten Rendite - Festschreibung eines bestimmten Zinssatzes zu den am Tag des Geschäftsabschlusses gültigen Konditionen - erwerben kann, obwohl die Liquidität des Käufers bei Vertragsabschluss (noch) nicht ausreicht, um der Leistungspflicht aus dem Kaufvertrag nachzukommen. Soweit es Geschäfte von Banken mit noch nicht aufgelegten eigenen Emissionen sind, bei denen die Kontrahenten deutsche Versicherungsunternehmen sind, werden sie vom Eigenmittelgrundsatz ausgenommen.
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