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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Wertpapierbereinigung

Das inzwischen abgeschlossene Verfahren zur Wiederherstellung der Rechte von berechtigten Wertpapierinhabern, deren Papiere in Auswirkung des 2. Weltkrieges in außerordentlich großem Umfang in Verlust geraten waren. Dazu wurden in einem gleichsam kollektiven Aufgebotsverfahren alle vor 1945 ausgestellten, vertretbaren Inhaber- und Orderpapiere für kraftlos erklärt, während den Berechtigten unter Einschaltung von Banken als Annahmestellen Ersatzurkunden in neuer Währung verschafft worden sind. Das 4. Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes 1964 beendete die Bereinigung der auf RM lautenden Wertpapiere. Personen, die ohne eigenes Verschulden ihre Rechte in der Wertpapierbereinigung nicht geltend machen konnten, erhielten Entschädigung aus dem Ausgleichsfonds des Lastenausgleichs, wenn ihre Rechte im Wertpapierbereinigungsverfahren anerkannt worden waren. Wurde nach dem 2. Weltkrieg, in dem große Bestände an Wertpapieren verloren gegangen waren, von den Banken und Gerichten auf gesetzlicher Grundlage wie folgt durchgeführt: Alle Wertpapiere wurden für kraftlos erklärt. Über die Gesamtsumme der einzelnen Gattungen wurden Sammelurkunden bei den Wertpapiersammelbanken (Girosammeiverwahrung) hinterlegt. Wer sein Eigentum an den (kraftlosen) Wertpapieren nachweisen konnte, erhielt ein Zuteilungsrecht an der Sammelurkunde, welches wie ein Wertpapier gehandelt werden konnte. Die Rechte an der Sammelurkunde, die nicht durch Zuteilungsrechte belegt werden konnten, wurden dem Lastenausgleichsfonds überwiesen, der es übernommen hatte, Rechte, die später noch angemeldet wurden, abzugelten.



 
Weitere Begriffe : Bankier | Verwahrungsvermerk | Wesensschau
 
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