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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Warenpapiere

Handelspapiere, die die Rechte an Warenbeständen verbriefen, in denen eine Forderung auf Waren verbrieft ist, vor allem solche Wertpapiere, deren Übertragung die zur Übereignung notwendige Besitzübertragung substituiert. Meist Wertpapiere, die Eigentum an oder Verfügungsrechte über Waren verbriefen, die sich z. B. noch auf dem Transport befinden (bspw. Konnossement, Lade-, Lagerschein). Dienen als eine der Grundlagen (Sicherheit) für bankmässige Aussenhandelsfinanzierung (Akkreditive, Rembours-, Negoziationskredite u. a.). Beispiele vor allem: Traditions- (Dispositions-)papiere, Konnossement. Lagerschein und Ladeschein, ferner kaufmännischer Verpflichtungsschein, Anweisung u. dgl., wenn bei Letzteren das darin verbriefte Recht auf eine bestimmte Menge einer - i. d. R. fungiblen - Ware bezogen ist. Warenpapiere sind Orderpapiere, die durch Indossament übertragbar sind.



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