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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Ladeschein

ist ein Dokument, das vom Frachtführer (Transporteur) ausgestellt wird. Er bescheinigt damit, die Ware erhalten zu haben, und verpflichtet sich, diese an den berechtigten Inhaber des Ladescheins wieder auszugeben. Der Besitzer des Ladescheins ist somit Eigentümer (Eigentum) der Ware. Eigentumsübertragung bzw. Verpfändung der transportierten Ware ist somit schon während des Transports möglich. Der Ladeschein entspricht dem Konnossement und findet im Land- und Binnenschiffahrtsverkehr Anwendung.



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