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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Lagerschein

ist eine Urkunde, in der der Lagerhalter bestätigt, die Ware zur Einlagerung erhalten zu haben und in der er sich verpflichtet, diese an den Berechtigten gegen Vorlage des Scheins auszuliefern. Der Lagerschein kann als Inhaberpapier oder Namenspapier gestaltet sein.



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Weitere Begriffe : unverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen | Propergeschäft | Internationale Entwicklungsorganisation (IDA)
 
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