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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Namenspapier

Wertpapier, das auf den Namen einer bestimmten Person lautet und bei dem nur namentlich genannte Inhaber oder sein Rechtsnachfolger zur Geltendmachung des verbrieften Anspruchs berechtigt ist. Können als Rekta- oder Orderpapiere ausgestaltet sein. Bei Rektapapieren ist die Übertragung des verbrieften Rechts nur durch Abtretung der Forderung möglich (Rektascheck, Hypothekenpfandbrief). Beim Orderpapier verspricht der Aussteller die Leistung an die im Papier genannte Person oder dem, den die im Papier genannte Person als Gläubiger angibt. Orderpapiere dieser Art werden mittels Indossament übertragen (Wechsel, Namensaktie). Die Anteilscheine von Investmentfonds des Gesellschaftstypus sind i.d.R. Namenspapiere.



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