Verzugszinsen
Kommt ein Kreditnehmer mit seinen dem Kreditgeber geschuldeten Zahlungen in Verzug (Zahlungsverzug), werden Verzugszinsen erhoben. Dabei wird der geschuldete Betrag mit fünf Prozent über dem aktuellen Diskontsatz der Bundesbank verzinst.
Verzugszinsen können auch erhoben werden, wenn ein Schuldner seinem Gläubiger eine Geldforderungen (z. B. aus einer Rechnung) nicht fristgemäß begleicht. Näheres hierzu regelt das am 1. Mai 2000 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen.
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