Verzugszinsen beim Verbraucherkredit
Soweit der Verbraucher mit Zahlungen, die er auf Grund des Kreditvertrags schuldet, in Verzug kommt (Schuldnerverzug), ist der geschuldete Betrag mit 5% über dem sog. Basiszinssatz, der etwa dem institutsspezifischen durchschnittlichen Sollzinssatz entspr., zu verzinsen, wenn nicht im Einzelfall der Kreditgeber einen höheren oder der Verbraucher einen niedrigeren Schaden nachweist. Nach Eintritt des Verzugs anfallende Zinsen müssen auf einem gesonderten Konto verbucht werden und dürfen nicht in ein Kontokorrent mit dem geschuldeten Betrag o. a. Forderungen des Kreditgebers eingestellt werden.
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