Vertrauensschadenversicherung
nach der Delkredereversicherung die zweitbedeutendste Form der Kreditversicherung. Sie schützt den Versicherungsnehmer vor vorsätzlichen und unerlaubten Handlungen bzw. deren finanziellen Folgen durch Mitarbeiter (z. B. Betrug, Unterschlagung, Untreue, Urkundenfälschung). Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf im Versicherungsvertrag namentlich genannte Personen oder auf benannte Personengruppen. Eine spezielle Form der Vertrauensschadenversicherung ist die Computer-Missbrauch-Versicherung.
Sparte der Kreditversicherung (i. w. S.). Deckt Risiken auf Grund von Veruntreuungen und schadensersatzpflichtigen Sachschäden durch Mitarbeiter von Unternehmen  auch Banken  ab, also Vermögensverluste, die durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen gegenüber dem Arbeitgeber entstehen. Am häufigsten kommt eine Pauschalversicherung für alle Mitarbeiter einer Unternehmung vor; die Versicherung kann sich aber auch auf bestimmte Personengruppen oder auch Einzelpersonen in der Unternehmung beziehen. Wegen der besonderen und oft sehr hohen Risiken auf Grund potenzieller Computermissbräuche, besteht hierfür eine spez. Vertrauensschadenversicherung, die Computermissbrauchversicherung. Hier können höhere Versicherungssummen vereinbart werden.
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