unwiderrufliche Zusage
Art der Zusage (Commitment). Zu unwiderruflichen Zusagen gehören an internationalen Finanzmärkten vor allem: 1. Pensions-, Repogeschäft (Assetsale-and-Repurchase-Agreement); 2. Terminkauf (Outrightforward-Purchase); 3. Forwardforward-Deposit; 4. teileingezahlte Aktien und sonstige Wertpapiere; 5. Standbyfazilität; 6. NIF, SNIF, RUF, TRUF, REIF, GUN, BONUS usw. sowie Multiplecomponent-Facilities u. ä. Unwiderrufliche Zusagen können in 2 Gruppen unterteilt werden: 1.unwiderrufliche Zusagen, die mit Sicherheit in Anspruch genommen werden (auch wenn nicht unbedingt ein bestimmter Inanspruchnahmetermin feststeht) und bei denen im Voraus bekannt ist, dass sie mit Sicherheit voll ausgeschöpft werden; hier trägt die Bank praktisch das volle Kreditrisiko; 2. unwiderrufliche Zusagen mit ungewisser Inanspruchnahme, bei denen die Inanspruchnahme dem Ermessen der anderen Partei überlassen bleibt, und es somit ungewiss ist, ob und inwieweit das Kreditrisiko tatsächlich eintritt; in solchen Fällen müssen zum einen die Wahrscheinlichkeit und der mutmassliche Zeitpunkt der Inanspruchnahme und zum anderen die vorauss. Qualität der Forderung zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme berücksichtigt werden. Bei einigen Arten von unwiderruflichen Zusagen gibt es sowohl solche mit fest vereinbarter Inanspruchnahme als auch solche, die nicht unbedingt in Anspruch genommen werden. Ggs.: widerrufliche Zusage.
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