Forwardforward
Abk.: FForwardforward Instrument der Zinsände-rungsrisikopolitik. Dient zur Vorabfestschreibung von Zinssätzen für kommende Perioden. Es wird vertraglich vereinbart, dass die eine Partei bei der anderen eine Einlage zu einem fest abgesprochenen künftigen Zeitpunkt und einem heute bereits festgelegten Zinssatz tätigt. So kann z. B. der Zinssatz einer erst in 3 Monaten zur Realisierung anstehenden Kapitalbeschaffung schon heute gesichert werden, indem heute die in 3 Monaten benötigten Mittel am Geld- (Kassa-)markt für einen Zeitraum von 6 Monaten aufgenommen und zugleich wieder für 3 Monate angelegt werden. Hiermit sind als Probleme insb. die Bilanz verlängernde Wirkung und die geringe, ggf. gar nicht bestehende Reversibilität verbunden. Die hierdurch erreichte Zinsrisikoabsicherung zeichnet sich durch hohe Effektivität aus, da auf Grund nicht vorhandener Standardisierung Forwardforward-Geschäfte exakt Bedürfnissen angepasst werden können. Ausserdem ermöglicht die FF-Vereinbarung kurz- und mittelfristige sowie u.U. auch längerfristige Zinsabsicherung.
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