Forwardforward-Deposits
Abk.: FFD. Auch: Einlagen-, Depositentermingeschäft. Art eines Einlagentermingeschäfts in der Form eines Zinstermingeschäfts. Vereinbarung zwischen 2 Parteien, wonach die eine der anderen für eine Einlage, die diese bei ihr zu einem vorgegebenen künftigen Zeitpunkt platzieren muss, einen vereinbarten Zins vergütet. Bei einem FFD-Geschäft obliegt es einer Bank, eine Termineinlage mit bestimmter Laufzeit zu einem bei Vertragsabschluss vereinbarten Zinssatz zu einem bestimmten in der Zukunft liegenden Datum zu platzieren oder hereinzunehmen. Diese Einlagen unterscheiden sich von FRA insofern, als bei FFD die Einlage tatsächlich getätigt wird; es findet kein Differenzausgleich statt.
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