Universalbankenprinzip und Stabilität des Finanzwesens
Wenn davon ausgegangen wird, dass die Störung des Gesamtbankensystems in der Krise einzelner Institute begründet sein kann, dann haben folgerichtig Strategien zur Erzielung der Stabilität seien sie ursachen- oder wirkungsbezogen primär an den »Schwachstellen« des Systems, nämlich bei den einzelnen Banken, anzusetzen. Die rechtlichen Vorschriften des KWG über Eigenkapital, Liquidität, Kreditgeschäft, Qualifikation der Bankgeschäftsleitung, Publizität usw. sowie ergänzende Bestimmungen anderer Gesetze sind als hoheitliche Massnahmen auf das Ziel der Stabilität des Bankwesens ausgerichtet. Darüber hinaus ist zu prüfen, auf welche Weise neben den ordnenden Eingriffen des Staates unter Beachtung der Systemkonformität von den betroffenen Betriebswirtschaften selbst ein Beitrag zur Erreichung des Stabilitätszieles geleistet werden kann. Indem die Stabilität des Bankwesens letztlich von der betriebswirtschaftlichen Stabilität der das Gesamtsystem bildenden einzelnen Institute abhängt, ist deren Fähigkeit zu untersuchen, sich den ökonomischen Wandlungen langfristiger Natur sowie den eher kurzfristigen, konjunkturellen Nachfrageschwankungen in der Weise anzupassen, dass ihre Existenzgrundlagen stets gesichert sind. Die Tatsache, dass die
deutschen Banken bei weitgehend freier Geschäftsspartenwahl ein umfassendes Angebot monetärer Dienstleistungen angestrebt haben, kann als (vorläufiges) Indiz dafür gelten, dass die Sicherung von Rentabilität und Liquidität durch die geschäftspolitische Strategie der Universalisierung zumindest erhofft wird.
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