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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Umkehr-, umgedrehter, umgekehrter Wechsel

Auch: Scheck/Wechselverfahren. In seiner rechtlichen Qualifizierung umstrittenes Verfahren im Nichtbankenbereich, Lieferantenkredit und Skonto bei einem Geschäft gleichzeitig in Anspruch nehmen zu können. Der Käufer einer Warenlieferung bezahlt den Rechnungsbetrag unter Abzug von Skonto sofort bei Erhalt. Zusammen mit dem Scheck über diesen Betrag sendet er dem Verkäufer einen Wechsel zu, auf dem er selbst als Wechselschuldner (Bezogener) fungiert und ersucht den Verkäufer, diesen Wechsel als Aussteller auf ihn zu ziehen und ihm zurückzusenden. Der Warenkäufer gibt diesen zurückerhaltenen Wechsel seiner Bank zum Diskont, die ihm den Wechselbetrag abzgl. Diskontzinsen gutschreibt. Wird der Scheck des Käufers bei seiner Bank zur Einlösung vorgelegt, kann er aus dem Diskonterlös bezahlt werden. Der in z. B. 3 Monaten fällige Wechsel wiederum wird von dem Käufer als Bezogenem aus dem Erlös des Warenverkaufs eingelöst. Das Verfahren ist sinnvoll, wenn - wie es in der Realität fast stets der Fall ist - der zu zahlende Diskont niedriger als der Skontosatz ist. Es setzt eine starke Marktstellung des Käufers gegenüber dem Lieferanten voraus, da letzterer nur bei normalem Ablauf der Transaktion - also wie vorgesehen Einlösung des Wechsels bei Verfall durch den Bezogenen - nicht per Ausstellerhaftung für die Einlösung haftet. Das Verfahren wird daher vor allem durch marktstarke, grosse Abnehmerunternehmen gegenüber ihren kleinen und mittleren Vorlieferanten verwendet. Fraglich ist, ob es sich bei dem so zustande kommenden Wechsel (noch) um einen Handelswechsel handelt oder nicht; sicherlich ist er es bei engem Zusammenhang mit dem Warengeschäft.



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