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übliche VerpfändungForm der Drittverpfändung. Zusammenlegung der hinterlegten Wertpapiere der Depotkunden und Verpfändung an den Drittverwahrer für einen Rückkredit nach Ermächtigung durch die Kunden. Dessen Höchstbetrag entspricht der Gesamtsumme der den Depotkunden auf ihre Wertpapierbestände eingeräumten Kredite. Der Drittverwahrer verbucht die Wertpapiere auf Depot C oder Pfanddepot.
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Weitere Begriffe : Risikoidentifizierung, -Steuerung und -Überwachung im Kreditgeschäft | Vermögensberatungsgesellschaft | Importfactoring | ||||||||||||||||||||||||||||
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