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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Depot C

Pfanddepot; Depot, in dem der Drittverwahrer Wertpapiere i. S. des Depotgesetz verwahrt und verwaltet, die Hinterleger (Hinterlegung) als Sicherheit für gewährte Kredite dem Zwischenverwahrer übergeben haben und die zugleich als Sicherheit für gewährte Rückkredite im Rahmen der regelmäßigen Verpfändung gemäß § 12 II DepotG an den Drittverwahrer weiterverpfändet sind. Vgl. auch: Drittverpfändung Pfanddepot (Sicherheitsdepot).



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