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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Tafelgeschäfte

Tafelgeschäfte sind eine Form des Wertpapiergeschäfts, bei dem sich Kauf und Verkauf sowie die Zins- oder Dividendenauszahlung am Bankschalter abspielen: Geld und Wertpapiere werden über den Tisch, die "Tafel", geschoben. Der Anleger verwahrt und verwaltet seine Wertpapiere in diesem Fall persönlich.

Manche Geldanleger wollen ihre Wertpapiere nicht in ein Sammeldepot bei einem Kreditinstitut geben. Sie wollen also kein Depot einrichten, über das alle Käufe und Verkäufe laufen. Die Anleger möchten ihre Papiere in natura besitzen: Entweder um sie auch in Krisenzeiten jederzeit verfügbar zu haben, sie durch Anfassen "sinnlich" erleben zu können oder um so Außenstehenden keine Möglichkeit zu geben, Einblick in ihre Vermögensverhältnisse zu nehmen. Besonders dem Finanzamt soll dieser Einblick verwehrt belieben. Tafelgeschäfte dienen deshalb häufig der Steuerhinterziehung und der Anlage von nicht ordentlich versteuerten Einkünften.

Bei Tafelgeschäften werden die Zinserträge oder die Gewinnanteile der Aktien gegen Vorlage der jeweiligen Zins- oder Dividendenscheine vom Inhaber bar entgegengenommen und nicht auf ein Konto überwiesen. Allerdings bringt die private Verwahrung auch viele Risiken mit sich.



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