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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Tagebuch

1. Auch: Memorial, Primanota, Journal. Grundbuch der doppelten Buchführung, das die Geschäftsvorfälle in chronologischer Reihenfolge und beschreibender Form aufzunehmen und für die Übertragung ins Hauptbuch zu sammeln bestimmt ist. Wird elektronisch geführt. 2. Vom Handelsmakler, also auch der Bank in dieser Funktion, zu führendes Geschäftsbuch, in das alle Geschäftsabschlüsse täglich und in zeitlicher Abfolge einzutragen sind. Erfolgt weitgehend elektronisch.



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