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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Streubesitz

Als Streubesitz wird der Teil der Aktien einer Gesellschaft bezeichnet, die sich nicht als "Paket" im Besitz eines anderen Unternehmens oder als Daueranlage in den Händen eines Großinvestores befinden, sondern bei Anlegern liegen, die sie nach kürzerer oder längerer Zeit wieder an den Markt bringen. Nur wenn genügend Aktien im Streubesitz sind, besteht eine ausreichende Liquidität und damit die Chance, sie jederzeit zu fairen Kursen kaufen und verkaufen zu können. Für die Aufnahme eines Wertes in Indices, die die Entwicklung des breiten Marktes widerspiegeln sollen, ist der Umfang des Streubesitzes ein wichtiges Kriterium.

Auch bei Großunternehmen ist oft nur ein kleiner Teil der Aktien bei Privatanlegern oder Fondsgesellschaften platziert, und der überwiegende Teil befindet sich im Besitz eines anderen Unternehmens oder staatlicher Stellen. Dies ist besonders häufig bei Unternehmen der Fall, die erst vor relativ kurzer Zeit privatisiert wurden. Sofern es sich dabei um eine Daueranlage handelt, die aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen beibehalten werden soll, bedeutet dies, dass nur ein kleiner Teil der Aktien am freien Markt gehandelt wird. Das erschwert den jederzeitigen Kauf oder Verkauf der betreffenden Aktie an der Börse und beeinflusst deshalb die Kursbildung. Überdies ist nicht gewährleistet, dass bei den Entscheidungen der Unternehmensführung die Interessen der Kleinaktionäre angemessen berücksichtigt und alle Aktionäre immer gleich behandelt werden, wie es zum Beispiel das Konzept der Corporate Governance fordert.

Deshalb ist für die Aufnahme einer Aktie in die Indices, die die Entwicklung des Gesamtmarktes widerspiegeln sollen, der Streubesitz zu einem Kriterium geworden, dem neben den anderen Kriterien ein zunehmend höheres Gewicht gegeben wurde. Bei der Markt- beziehungsweise Börsenkapitalisierung wird nur der Teil der Aktien berücksichtigt, die tatsächlich dem Markt zur Verfügung stehen (free flow). In vielen Aktienindizes wird der Streubesitz als wichtiges Merkmal herangezogen, wenn Änderungen an der Zusammensetzung des Index vorgenommen werden. Als Streubesitz werden dabei alle Anteile am Gesamtkapital bezeichnet, die bei maximal fünf Prozent liegen. Nur die Anteile, die von Fondsgesellschaften gehalten werden, dürfen höher sein, da hier keine Dauerbeteiligung zu vermuten ist, die zur Beherrschung der Gesellschaft oder ähnlichen Zwecken gehalten wird.



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