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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Stop-Loss-Order

Bei einem Stop-Loss-Auftrag beziehungsweise einer Stop-Loss-Order handelt es sich um einen unlimitierten Verkaufsauftrag, der automatisch bei Erreichen eines vom Kunden vorgegebenen Kursniveaus des zu Grunde liegenden Wertpapiers ausgeführt wird. Stop-Loss-Aufträge sind als kostengünstiges, risikofreies Kurssicherungsinstrument auch für Kleinanleger geeignet. Für die Börse können Stop-Loss-Aufträge eine gewisse Gefahr darstellen, da sie unter Umständen verstärkend auf Kursrückgänge wirken.

Stop-Loss-Aufträge sind eine einfache und relativ kostengünstige Möglichkeit, einzelne Aktienpositionen gegen größere Kursverluste abzusichern. Seit 1989 kann diese Möglichkeit der Kurssicherung auch von deutschen Anlegern genutzt werden. Bei einem Stop-Loss-Auftrag gibt der Anleger seiner Bank oder seinem Brokerhaus den Auftrag, eine bestimmte Aktie automatisch bei Erreichen eines bestimmten Kurses zu verkaufen. Das jeweilige Papier wird dann, wenn der Stop-Loss-Kurs erreicht oder unterschritten wird, automatisch zum nächsten aktuellen Börsenkurs verkauft. Eine Limitierung dieses Kurses ist nicht möglich, so dass es sein kann, dass der erzielte Verkaufspreis sowohl weit unter als auch weit über der Stop-Loss-Marke liegt. Gerade im Falle eines Börsencrashs kann es sein, dass der tatsächlich erzielte Kurs deutlich von dem Stop-Loss-Kurs abweicht. Für die Entgegennahme und tägliche Überwachung eines Stop-Loss-Auftrags vereinnahmt die jeweilige Bank beziehungsweise der Broker eine Gebühr, die von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein kann. Stop-Loss-Aufträge werden für eine bestimmte Dauer erteilt, meist bis zum Monatsultimo.

Ein Stop-Loss-Auftrag ist für den Anleger grundsätzlich eine Entscheidung zwischen dem Sicherstellen eines bestimmten Kursgewinns beziehungsweise der Begrenzung des maximalen Verlusts und der möglichen Aufgabe der Chance, später höhere Gewinne zu erzielen. Kommt es nämlich nur kurzfristig zu einer Unterschreitung der Stop-Loss-Marke und danach gleich wieder zu einem Wiederanstieg des Kurses, entgehen dem Anleger dadurch unter Umständen erhebliche Gewinne. Bei der Verwendung von Stop-Loss-Aufträgen ist also grundsätzlich sowohl das Börsenumfeld als auch der zu Grunde liegende Wert zu beachten. Kommt es auf Grund von externen Einflüssen, wie beispielsweise hohen Verlusten an ausländischen Börsen, zu kurzfristigen Kurseinbrüchen an der deutschen Börse, obwohl die grundsätzliche Situation in Deutschland gut ist und spricht auch die wirtschaftliche Lage des betreffenden Unternehmens nicht gegen einen weiteren Kursanstieg, so kann es sinnvoll sein, auf einen automatischen Verkaufsauftrag zu verzichten. In einem solchen Fall sollte der Anleger das tägliche Geschehen an der Börse verfolgen und einen eventuell notwendig werdenden Verkauf selbst auslösen. Wird allerdings eine längere Schwächeperiode vermutet oder ist der Anleger nicht in der Lage, den Kurs seiner Papiere immer zeitnah zu verfolgen, so kann ein Stop-Loss-Auftrag vor größeren Kursverlusten schützen oder erreichte Gewinne absichern.

Der jeweilige Stop-Loss-Kurs sollte auf jeden Fall so gesetzt werden, dass kurzfristige Kursausschläge des Alltagsgeschäfts nicht bereits zu einem Verkauf der Aktien führen. So kann man beispielsweise den Stop-Loss-Kurs jeweils um zehn bis 15 Prozent unter den aktuellen Kurs bei Auftragsvergabe setzen, so dass keine allzu große Gefahr besteht, dass der Auftrag auf Grund kurzfristiger Kursausschläge ausgelöst wird.

Der Anleger muss zudem beachten, dass der Stop-Loss-Auftrag an das jeweilige Kursniveau der Aktie angepasst werden muss. Eine Anpassung kann dabei nach oben oder unter erfolgen. Die Anpassung der Stop-Loss-Marke nach oben ist dann sinnvoll, wenn die jeweilige Aktie seit Erteilung des Stop-Loss-Auftrags deutlich gestiegen ist, so dass ein höherer Gewinn abgesichert werden muss. Eine Anpassung nach unten, das heißt eine Herabsetzung des Stop-Loss-Kurses, kann sinnvoll sein, wenn sich der Kurs der jeweiligen Aktie zwar dem Stop-Loss-Kurs genähert hat, der Anleger aber kurzfristig eine deutliche Erholung erwartet.

Aufträge können nur für Auftragsgrößen von 50 Aktien oder einem Vielfachen davon gesetzt werden. Außerdem müssen die betreffenden Aktien im variablen Handel notiert werden. Nur so ist eine sofortige Reaktion auf das Erreichen eines bestimmten Kursniveaus möglich. Ein exakter Verkaufskurs kann nicht festgesetzt werden. Die Bank ist lediglich verpflichtet, zum nächstmöglichen Kurs zu verkaufen. Die Überwachung der Stop-Loss-Aufträge obliegt dem von der Bank des Anlegers beauftragten Kursmakler. Stop-Loss-Aufträge sind vor allem für solche Anleger sinnvoll, die nicht genug Zeit haben, das Geschehen an der Börse selbst täglich zu verfolgen, aber trotzdem sicher gehen wollen, dass das Verlustrisiko begrenzt bleibt.

Das Gegenstück zum Stop-Loss-Auftrag ist der so genannte Stop-Buy-Auftrag, bei dem ein automatischer Kauf eines bestimmten Papiers bei Erreichen eines vorab vereinbarten Kursniveaus ausgelöst wird. Sowohl Stop-Loss- als auch Stop-Buy-Aufträge können in extremen Börsensituationen - also bei starken Kursrückgängen beziehungsweise Kurssteigerungen - zu einer weiteren Überhitzung führen, weil sie den ohnehin schon starken Kursdruck weiter verstärken.

Seit Anfang 1989 auch an den deutschen Aktienbörsen offiziell zugelassene Handelsmöglichkeit. Stop-Loss-Order sind Verkaufsaufträge, die bestens ausgeführt werden, sobald der aktuelle Aktienkurs bei nachgebender Kursentwicklung einen vom Anleger bestimmten Mindestkurs erreicht oder unterschritten hat. Dadurch soll ein bereits erzielter Gewinn weitgehend gesichert oder ein möglicher Verlust beschränkt werden. Stop-loss-Auftrag Mit der Stop-Loss-Order wird im Aktienhandel ein limitierter Auftrag zum Verkauf einer Aktie gegeben. Der Auftrag wird erst beim Erreichen einer bestimmten Kursuntergrenze ausgeführt, wenn der Aktienkurs einen bestimmten Stand erreicht hat: eben die Stop-Loss-Marke. Order an eine Bank, um den maximalen Verlust auf eine offene Position durch Eingehen einer Gegenposition bei Erreichen eines bestimmten Kurses zu limitieren. Die Order enthebt den Kunden von der Aufgabe, die offene Position laufend selbst beobachten zu müssen. Vgl. auch: Overnight Order



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Weitere Begriffe : kollektive Preispolitik | Konzernabschluss, -lagebericht, -zwischenabschluss bei Banken nach HGB | Zusammensetzung, organische
 
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