Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Sozialarbeiter
Absolvent einer Fachhochschule oder Berufsakademie. Die Berufsbezeichnung Sozialarbeiter deckt ein sehr weites Aufgabengebiet ab. Die früher als Fürsorger oder Wohlfahrtspfleger bezeichneten Fachkräfte sollen vor allem Menschen in besonderen Lebenslagen helfen, die allein nicht in der Lage sind, ihre Probleme zu lösen. Dabei kann es sich um Alte, Kranken, kinderreiche Familien, Jugendliche ohne Elternhaus, Drogenabhängige, Sozialhilfeempfänger, Alkoholkranke, entlassene Strafgefangene oder Männer und Frauen ohne festen Wohnsitz handeln. Ausgebildete Sozialarbeiter werden vor allem von Sozialämtern, in Fürsorgestellen, bei der Drogenberatung, in Pflege- und Jugendheimen, bei Stiftungen und Vereinen, im Auftrag der Kirchen oder in Krankenhäusern eingesetzt. Aber auch Freie Wohlfahrtsverbände oder private Unternehmen beschäftigen Sozialarbeiter. Als so genannte Streetworker werden sie vor allem in Großstädten auch dazu eingesetzt, von sich aus Kontakt zu den Angehörigen von Problemgruppen zu suchen, die aus eigenem Antrieb nicht den Weg zu behördlichen Stellen oder privaten Hilfsorganisationen finden. Diese Sozialarbeit wird unter anderem im Rahmen der Jugend-, Familien- und Altenhilfe geleistet. Aufgabe der Sozialarbeiter ist nicht nur, materielle oder gesundheitliche Not zu lindern. Sie sollen den Kontakt zwischen den Angehörigen von Problemgruppen und den zuständigen Ämtern oder karitativen Organisationen herstellen. Nicht zuletzt sollen sie auch Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Dies geschieht, indem sie die Betroffenen ermuntern, vorhandene Hilfsangebote zu nutzen, an Bildungs- und Erziehungsmaßnahmen teilzunehmen. Eine wichtige Aufgabe ist es, Drogen- und Alkoholabhängige für eine Therapie zu motivieren. Sozialarbeiter werden auch als Jugendgerichtshelfer eingesetzt und haben dann die Aufgabe, junge Menschen, die straffällig geworden sind, zu betreuen, bei der Berufswahl zu beraten und sie möglichst vor einem erneuten Abgleiten ins kriminelles Milieu zu bewahren. Auch die Betreuung von Personen nach Heilstätten- und Krankenhausaufenthalten, die keine anderweitige Hilfe haben, gehört zu den Aufgaben der Sozialarbeiter. Sie werden auch als Bewährungshelfer eingesetzt und sollen entlassenen Strafgefangenen bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft und in das Arbeitsleben unterstützen. Viele große Unternehmen beschäftigen ebenfalls Sozialarbeiter. Zu ihren Aufgaben im Rahmen der betrieblichen Sozialarbeit gehört die Beratung von Arbeitnehmern, die persönliche Konflikte am Arbeitsplatz haben, Opfer von Mobbing sind, alleine mit familiären Problemen nicht fertig werden oder sich von Vorgesetzten oder Kollegen sexuell belästigt fühlen. Auch die Betreuung von suchtkranken Arbeitnehmern sowie Aufklärungs- und Vorbeugungsmaßnahmen gehören oft zu den Aufgaben der betrieblichen Sozialarbeiter. In manchen Unternehmen werden sie auch mit der Organisation von Freizeitaktivitäten beauftragt.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Arbeitsrecht | Nebendiagnose | Erklärung, rationale | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |