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Scheinselbstständigkeit
Scheinselbstständige sind Unternehmer, die nicht wirklich selbstständig arbeiten. Sie haben häufig nur einen Auftraggeber und treten nicht als eigenständiges Unternehmen am Markt auf. Grundsätzlich wird nach fünf Kriterien geprüft, ob jemand scheinselbstständig arbeitet oder nicht. Wird ein Selbstständiger als scheinselbstständig eingestuft, hat das Konsequenzen. Er muss Pflichtbeiträge in die Krankenkasse, Arbeitslosen- und Rentenversicherung, und zwar auch rückwirkend für vier Jahre. Sein im Regelfall einziger Auftraggeber wird Arbeitgeber und muss sich somit an diesen Kosten zu 50 Prozent beteiligen. Um zu klären, ob ein Unternehmer scheinselbstständig ist, werden im Regelfall fünf Kriterien angelegt:
Man darf als Unternehmer also
Der Unternehmer muss dafür verantwortlich sein, dass die fertige Arbeit ohne Mängel abgeliefert wird. Außerdem wird von einem Selbstständigen erwartet, dass er nicht an einen festen Arbeitsplatz beispielsweise beim Kunden gebunden ist und nicht vertraglich verpflichtet ist, nur für diesen Kunden zu arbeiten. Er darf auch nicht in seiner Entscheidungsfreiheit eingeschränkt sein und muss selbst entscheiden können, ob er einen Auftrag annimmt oder ablehnt. Auch Sozialleistungen wie verbilligtes Kantinenessen oder ein 13. Gehalt das ihn mit Arbeitnehmern des Kunden gleichstellen würde, spricht gegen seine Selbstständigkeit.
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Weitere Begriffe : Pensionsgeschäfte der Europäischen Zentralbank | Scheckbuch | Frachtvertrag | ||||||||||||||||||||||||||||
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