Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Risikoklassifizierung ausserbilanzmässiger Geschäfte

Das KWG teilt ausserbilanzmässige Geschäfte nach dem Risikograd ein in: 1. Hohes Kreditrisiko: Garantien, die den Charakter eines Kreditsubstituts haben; Akzepte; Indossamente auf Wechsel, die nicht die Unterschrift einer anderen Bank tragen; Geschäfte mit Rückgriff; unwiderrufliche Kreditsicherungsgarantien (Standbyletters of Credit), die den Charakter eines Kreditsubstituts haben; Pensionsgeschäfte, falls die betr. Vereinbarungen wie ausserbilanzmässige Geschäfte behandelt werden; Termingeschäfte mit Aktivpositionen; Forward-forward-Deposits; unbezahlter Anteil von teileingezahlten Aktien und Wertpapieren; andere Positionen mit hohem Risiko. Mittleres Kreditrisiko: ausgestellte und bestätigte Dokumentenkredite; Erfüllungsgarantien (einschl. Bie-tungs-, Erfüllungs-, Zoll- und Steuerbürgschaften) u.a. Garantien, die nicht den Charakter von Kreditsubstituten haben; bestimmte Pensionsgeschäfte; unwiderrufliche Kreditsicherungsgarantien (Standbyletters of Credit), die nicht den Charakter eines Kreditsubstituts haben; nicht in Anspruch genommene Kreditfazilitäten (Verpflichtungen, Darlehen zu geben, Wertpapiere zu kaufen, Garantien oder Akzepte bereitzustellen) mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als 1 Jahr; Noteissuance-Facilities und Revol-vingunderwriting-Facilities; andere Positionen mit mittlerem Risiko. 2. Mittleres/niedriges Kreditrisiko: Dokumentenakkreditive, bei denen die Frachtpapiere als Sicherheit dienen, o. a. leicht liquidierbare Transaktionen; sonstige Verbindlichkeiten mit mittlerem/niedrigem Kreditrisiko. 3. Niedriges Kreditrisiko: nicht in Anspruch genommene Kreditfazilitäten (Verpflichtungen, Darlehen zu geben, Wertpapiere zu kaufen, Garantien oder Akzepte bereitzustellen), die eine Ursprungslaufzeit von max. 1 Jahr haben oder jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Vorliegen besonderer Gründe widerrufen werden können; andere Positionen mit niedrigem Risiko.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Risikoklassenpolitik
 
Risikoklassifizierung(sverfahren)
 
Weitere Begriffe : ausländische Investitionen | Mehrheit, Majorität | Hockey-Stick-Effekt
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.