Risikoklassifizierung ausserbilanzmässiger Geschäfte
Das KWG teilt ausserbilanzmässige Geschäfte nach dem Risikograd ein in: 1. Hohes Kreditrisiko: Garantien, die den Charakter eines Kreditsubstituts haben; Akzepte; Indossamente auf Wechsel, die nicht die Unterschrift einer anderen Bank tragen; Geschäfte mit Rückgriff; unwiderrufliche Kreditsicherungsgarantien (Standbyletters of Credit), die den Charakter eines Kreditsubstituts haben; Pensionsgeschäfte, falls die betr. Vereinbarungen wie ausserbilanzmässige Geschäfte behandelt werden; Termingeschäfte mit Aktivpositionen; Forward-forward-Deposits; unbezahlter Anteil von teileingezahlten Aktien und Wertpapieren; andere Positionen mit hohem Risiko. Mittleres Kreditrisiko: ausgestellte und bestätigte Dokumentenkredite; Erfüllungsgarantien (einschl. Bie-tungs-, Erfüllungs-, Zoll- und Steuerbürgschaften) u.a. Garantien, die nicht den Charakter von Kreditsubstituten haben; bestimmte Pensionsgeschäfte; unwiderrufliche Kreditsicherungsgarantien (Standbyletters of Credit), die nicht den Charakter eines Kreditsubstituts haben; nicht in Anspruch genommene Kreditfazilitäten (Verpflichtungen, Darlehen zu geben, Wertpapiere zu kaufen, Garantien oder Akzepte bereitzustellen) mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als 1 Jahr; Noteissuance-Facilities und Revol-vingunderwriting-Facilities; andere Positionen mit mittlerem Risiko. 2. Mittleres/niedriges Kreditrisiko: Dokumentenakkreditive, bei denen die Frachtpapiere als Sicherheit dienen, o. a. leicht liquidierbare Transaktionen; sonstige Verbindlichkeiten mit mittlerem/niedrigem Kreditrisiko. 3. Niedriges Kreditrisiko: nicht in Anspruch genommene Kreditfazilitäten (Verpflichtungen, Darlehen zu geben, Wertpapiere zu kaufen, Garantien oder Akzepte bereitzustellen), die eine Ursprungslaufzeit von max. 1 Jahr haben oder jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Vorliegen besonderer Gründe widerrufen werden können; andere Positionen mit niedrigem Risiko.
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