Revolvingunderwriting-Facility
Abk.: RUF. Von Banken einem bonitätsmässig erstklassigen Schuldner zugesagte Fazilität, in deren Rahmen Letzterer revolvierend kurz- bis mittelfristige Schuldtitel emittieren kann, die von den Banken am Markt platziert werden; gelingt dies nicht, werden sie von den Banken zu einem Höchstzinssatz ins eigene Portefeuille übernommen, bzw. dem Unternehmen wird in der benötigten Höhe Kredit zur Verfügung gestellt. RUF werden üblicherw. durch eine einzelne Bank platziert, NIF dagegen über ein Konsortium mehrerer Banken. Es existiert eine Vielzahl ähnlicher Fa-zilitäten.
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