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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Ratingwesensmerkmale

Ratings beschränken sich darauf, die Qualität eines Schuldtitels allein nach dem Kriterium des Bonitätsrisikos zu bewerten. Andere Risiken (bspw. Inflations-, Marktpreis- oder Marktzinsänderungsrisiko) werden durch ein Rating nicht beurteilt, wenngleich sie hins. potenzieller negativer Implikationen auf das Bonitätrisiko in der Analyse Berücksichtigung finden. Zielsetzung des Ratings ist ferner nicht bzw. weniger die Generierung eines absoluten Urteils, sondern vielmehr die Bewertung der relativen Wahrscheinlichkeit von Zahlungsausfall bzw. -Verzögerung. So beruht die bei der Ermittlung eines Ratingurteils angewandte Analysetechnik auf einer vergleichenden Beurteilung der Qualitäten verschiedener Schuldtitel und Schuldner. Das Urteil über die Bonität wird durch eine Art Note bzw. Zensur (Ratingsymbol) zum Ausdruck gebracht, die in ihrer Gesamtheit ein ordinales Wertsystem (Ratingskala) bilden, innerhalb dessen die Ratingobjekte nach dem Kriterium des relativen Bonitätsrisikos geordnet werden.



 
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