Ratingüberprüfung(sverfahren)
Auch: Review (verfahren). Mit der Feststellung und Veröffentlichung des Ratings ist die Tätigkeit der Ratingagentur nicht beendet. Der beurteilte Schuldtitel wird vielmehr in das Überwachungssystem der Agentur eingegeben, das der laufenden Kontrolle des Ratings dient. Für jeden Schuldner ist mind. ein Analytiker verantwortlich, der die für den Schuldner relevante Branchenentwicklung zu beobachten, Jahresabschlüsse und Zwischenberichte auszuwerten und Hinweise auf mögliche Bonitätsveränderungen aus Tageszeitungen und einschlägigen Fachpublikationen zu ermitteln hat. Rezessionen, allgemeine Umsatzrückgänge und Ertragseinbrüche sind auf ihre Implikationen für das Rating des Schuldners zu untersuchen. Umgekehrt sind auch Verbesserungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf ihre Auswirkungen auf das Rating zu analysieren. Mind. einmal im Jahr nehmen die Analytiker der Agentur erneut das Gespräch mit dem Management des Schuldners auf, um neuere Entwicklungstendenzen zu diskutieren und einen Bericht zu schreiben. Findet der Analytiker im Rahmen der allgemeinen Ratingüberwachung deutliche Hinweise auf evtl. Bonitätsveränderung, wird ein besonderes Überprüfungsverfahren eingeleitet und die Emission des Schuldners auf der Watchlist vermerkt. Durch die Ankündigung des Überprüfungsverfahrens auf der Watchlist wird die Aufmerksamkeit der Kapitalgeber auf den betr. Schuldner gelenkt und die mögliche Notwendigkeit von Neudispositionen indiziert.
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