Qualitätskosten
(engl. quality costs) Qualitätskosten sind alle Kosten der Fehlerverhütung, der Qualitätsprüfung und der Fehlerbeseitigung nach DIN 55355. Die Qualitätskosten werden auf etwa 10 bis 30 % des Umsatzes geschätzt. Damit wird die Qualität zu einem Hauptkostenfaktor. Zu den Fehlerverhütungskosten gehören sämtliche Kosten der Qualitätssicherung. Dies können Kosten sein, die u. a. bei der Qualitätsplanung, Qualitätsverbesserung, Lieferantenbeurteilung, Leitung des Qualitätswesens, bei Qualitätsaudits, Qualitätstrainings der Mitarbeiter, bei der Prüfplanung, Qualitätsfähigkeitsfeststellung der eigenen Anlagen anfallen. Die Fehlerverhütungs oder auch Vorbeugekosten haben die Aufgabe, Kasten für Produktprüfungen und Fehlerbeseitigung zu reduzieren. Fehlerverhütungskosten fallen im Allgemeinen vor der Produktfertigstellung an. Die Qualitäts und Qualitätsbeurteilungskosten sind Kosten, die für die Fertigstellung der verlangten Qualität eingesetzt werden müssen. Außerdem gehören hierzu die Kosten routinemäßiger Qualitätskontrollen zum Aufspüren von Qualitätsmängeln. Beispielsweise gehören zu den Qualitätsprüfkosten die Kosten für Prüfungen beim Wareneingang, bei der Fertigung, bei Abnahme und bei Dokumentation wie auch die Kosten von Laboruntersuchungen, der Prüfmittel und der Instandhaltung der Prüfmittel. Schließlich sind noch die Kosten der Zwischen und Endprüfung aufzuführen. Kosten entstehen auch, wenn Fehler auftreten und diese beseitigt werden müssen. Solche Fehlerkosten sind interner Natur, wie Kosten durch Ausschuss, Mehrarbeit, Nacharbeit, Kosten für Aussortierung fehlerhafter Produkte, für Fehlersuche, Wiederholungsprüfung und Wertminderung. Werden Fehler an Produkten oder Verfahren außerhalb des Unternehmens entdeckt, so entstehen nach der Auslieferung Kosten, die als externe Fehlerkosten bezeichnet werden. Solche Kosten werden durch Gewährleistungs und Kulanzverhalten ausgelöst. Weitere Kosten entstehen durch Nachbearbeitung, Lieferung von Ersatzteilen und Reklamationsbearbeitung. Gegebenenfalls sind auch die Werteinbußen, verursacht durch ein verschlechtertes Image des Betriebes, als Kosten zu behandeln.
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