Publizität der AG
Unabhängig von im PublG festgelegten Merkmalen ist die AG verpflichtet, ihren Jahresabschluss (Bilanz und GuV-Rechnung und Anhang) sowie einen Lagebericht, nach Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer, zum Handelsregister einzureichen und zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung erfolgt zum Schutze der Gläubiger und der Aktionäre wie auch, vor allem bei Großunternehmen, im Interesse der Öffentlichkeit. Der Jahresabschluss der AG ist im Bundesanzeiger und in einer weiteren Zeitung bekannt zumachen.
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