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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Publizität der AG

Unabhängig von im PublG festgelegten Merkmalen ist die AG verpflichtet, ihren Jahresabschluss (Bilanz und GuV-Rechnung und Anhang) sowie einen Lagebericht, nach Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer, zum Handelsregister einzureichen und zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung erfolgt zum Schutze der Gläubiger und der Aktionäre wie auch, vor allem bei Großunternehmen, im Interesse der Öffentlichkeit. Der Jahresabschluss der AG ist im Bundesanzeiger und in einer weiteren Zeitung bekannt zumachen.



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Weitere Begriffe : innerer, interner Geldwert | galoppierende Inflation | Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA)
 
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