Jahresabschluss der AG
Der Vorstand hat in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahrs für das vergangene Geschäftsjahr eine Jahresbilanz, GuV-Rechnung sowie einen Anhang zum Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen und den Abschlussprüfern vorzulegen. Der Jahresabschluss hat den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zu entsprechen. Er ist klar und übersichtlich aufzustellen und muss im Rahmen der Bewertungsvorschriften einen möglichst sicheren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der AG geben.
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