Preisgestaltung im internationalen Emissionsgeschäft
Wenngleich es feste und verbindliche Preisabsprachen innerhalb der Banken im internationalen Emissionsgeschäft und den damit zusammenhängenden Dienstleistungsgeschäften kaum gibt, haben sich Usancen herausgebildet. Dabei gibt es bei Konsortialgeschäften eine Grundstruktur von 3 Provisionsformen: Vergütung für Risikoübernahme durch die Konsortialbanken pro rata (Konsortialnutzen, Participationfee), Gebühr für die Verkaufsleistung (Schalterprovision, Sellingcommission), Provision für die Konsortialführung (Führungsprovision und Managementfee); weitere Provisionsarten je nach Einzelfall. Sind die erzielbaren Provisionen, die in den Bank-GuV-Rechnungen stark an die Stelle von Zinserträgen getreten sind, für die einzelne Bank durchaus lukrativ - insb. wenn in den Vorzug der Führungsposition kommend -, so ist doch feststellbar, dass der Aufwand, der zunehmend für den Aufbau einer konkurrenzfähigen Konsortialabteilung betrieben werden muss, nicht unbeträchtlich ist und zudem in der Anlaufphase kaum durch zulängliche Erträge kompensiert wird. Marktstrukturelle Untersuchungen zeigen ausserdem, dass kleinere Banken praktisch keine autonome Preispolitik betreiben können, sondern sich bei ihrer Konditionengestaltung an der Preisführerschaft einiger weniger internationaler Grossbanken orientieren.
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