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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Preisgleitklausel

Wertsicherungsklausel in Verträgen, durch die eine automatische Anpassung des zu zahlenden Preises an die Entwicklung eines Referenzwerts vereinbart ist. Dessen Höhe orientiert sich an dem jeweiligen Wechselkurs H Währungsklausel), Goldpreis (Goldklausel), einem sonstigen Index (Indexklausel) oder an der Veränderung vertraglich fixierter Kostenelemente. Kostenelements-sowie Fremdwährungs- und Indexklauseln finden im internationalen Geschäft besonders häufig Anwendung. Für die Kostenelementsklauseln wurden Formen entwickelt, mit deren Hilfe eine Preisermittlung unter Berücksichtigung der Veränderungen der Preisdeterminanten erleichtert wird. Entsprechende Merkblätter bzw. Formulare sind bei den Industrie- und Handelskammern und insbesondere beim Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) erhältlich.



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