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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Pflegedienstleiter

In der Gesundheitswirtschaft: Als Pflegedienstleiterin oder Pflegedienstleiter wird die Leitung des Pflegedienstes in Krankenhäusern und anderen stationären Einrichtungen bezeichnet. Synonym werden die Begriffe Leitende Pflegekraft, Pflegemanagement oder auch Pflegedirektorin/Pflegedirektor benutzt. Aufgabe der Pflegedienstleitung ist insbesondere die Führung des Pflegedienstes. Ihr obliegt damit sowohl die Vorgesetztenfunktion als auch die gesamte Organisation sowie die Einsatzplanung in diesem Bereich. Im Allgemeinen ist die Leitung des Pflegedienstes an der Betriebsleitung des Krankenhauses beteiligt. Vielfach ist dies auch gesetzlich so vorgeschrieben, so etwa bei den Universitätskliniken. Als Beispiel sei § 94 Abs. 5 des Landesgesetzes über die Universitäten in Rheinland-Pfalz (UG) zitiert, wo es heißt: (5) Dem Klinikvorstand gehören an 1. der Ärztliche Direktor als vorsitzendes Mitglied, 2. der Stellvertretende Ärztliche Direktor, 3. der Verwaltungsdirektor, 4. der Dekan oder Prodekan, 5. die Leitende Pflegekraft oder die Stellvertretende Leitende Pflegekraft und 6. der Stellvertretende Verwaltungsdirektor, bei Anwesenheit des Verwaltungsdirektors jedoch nur mit beratender Stimme. § 42 des Universitätsgesetzes Nordrhein-Westfalen, Vierter Abschnitt besagt: (1) Die Leitende Pflegekraft der Medizinischen Einrichtungen ist für den pflegerischen Dienst in den Medizinischen Einrichtungen verantwortlich. Sie hat die Grundsätze eines wirtschaftlichen Betriebsablaufs zu beachten. In vielen Fällen werden dem Pflegemanagement bzw. der Vertreterin oder dem Vertreter der Pflege in der Krankenhausleitung auch weitere Zuständigkeiten in der Unternehmensführung übertragen. So ist bei der Fusion der Universitätskliniken Kiel und Lübeck zum Universitätsklinikum Schleswig-Holstein auch eine Vorstandsposition für „Krankenpflege und Patientenservice“ eingerichtet worden.



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