Pflegekraft
In der Gesundheitswirtschaft:
Allgemeine Bezeichnung für in der Pflege tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Dazu gehören insbesondere die Berufe mit den Bezeichnungen Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. -pfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin bzw. -pfleger sowie Gesundheits- und Krankenpflegehelferin bzw. -helfer sowie in der Altenpflege die Berufsbezeichnungen Altenpflegerin bzw. -pfleger sowie Altenpflegehelferin bzw. -helfer. Darüber hinaus gibt es spezialisierte Tätigkeiten sowie die Möglichkeit einer Spezialisierung und Weiterbildung einschließlich des Hochschulstudiums in den Pflegewissenschaften.
Die Ausbildung für Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger, für Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger dauert in Vollzeitform drei Jahre, in Teilzeitform höchstens fünf Jahre. Die Ausbildung für Gesundheits- und Krankenpflegehelferinnen und Gesundheits- und Krankenpflegehelfer dauert mindestens ein Jahr, in Teilzeitform höchstens drei Jahre.
Die Ausbildung zur Altenpflegerin bzw. zum Altenpfleger dauert drei Jahre, die zur Altenpflegehelferin bzw. zum Altenpflegehelfer dauert mindestens zwölf Monate.
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