Pfandpool, -verfahren
Nach Übergang zu Eurosystem und ESZB neues Verfahren der Bundesbank bei der Technik der Sicherheitenstellung der Banken bei Hauptrefinanzierungsgeschäften, bei dem alle eingereichten Sicherheiten eines Kreditinstituts en bloc der Besicherung aller Arten von Notenbankkrediten einschl. Innertageskrediten im Rahmen des Zahlungsverkehrs dienen. Die Pfandpoollösung ist an die Stelle der individuellen Zuordnung jeder Sicherheit zum jeweiligen Geschäft getreten. Ausschlaggebend für die Besicherung ist dabei ledigl., dass der Gesamtbestand der Sicherheiten 2 dem Pfandkonto zu jedem Zeitpunkt mind. den Gesamtbetrag der ausstehenden Finanzierung deckt. Der Umfang »freier« Sicherheiten markiert dabei den Spielraum für Innertageskredit im Zahlungsverkehr. Bei anderen NZB wird dagegen das Kennzeichnungsverfahren verwendet, bei dem eingereichte Sicherheiten jeweils genau einem Geschäftsvorfall zugeordnet sind. Das Pfandpool verfahren hat den Vorteil, dass Veränderungen des Wertes der eingelieferten Sicherheiten sich normalerw. nur in Schwankungen des noch freien Teiles des Sicherheitenpools niederschlagen; beim Kennzeichnungsverfahren dagegen können Neubewertungen Sicherheiteneinforderungen oder -freigaben erforderlich machen. Diese hohe Flexibilität des Pfandpoolverfahrens erleichtert insb. die Abwicklung von Innertageskrediten, für die i. d. R. keine gesonderte Einlieferung von Sicherheiten erforderlich ist. Darüber hinaus ist ein Austausch von Sicherheiten, die vom einliefernden Kreditinstitut anderweitig benötigt werden, problemlos möglich. Eurosystem, Nutzung von Sicherheiten.
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