Personalwirtschaft
(engl. human resources management, personnel management) Der Begriff Personalwirtschaft wird wie noch andere personalwirtschaftliche Grundbegriffe im deutschsprachigen Raum nicht einheitlich verwendet. Anstelle von Personalwirtschaft werden häufig auch die Begriffe Personalwesen oder in Anlehnung an den angelsächsischen Sprachgebrauch Personalmanagement (siehe auch Humanressourcen Management; Management) zur Kennzeichnung des gesamten Aufgabenbereichs verwendet. Mit Personalwesen werden überwiegend die Verwaltungsaufgaben beschrieben. Beim Personalmanagement stehen spezielle Aspekte im Mittelpunkt der Betrachtung, insbesondere die Gestaltung von Systemen und die Steuerung von Prozessen. Unter dem Gesichtspunkt der Aufgabenteilung werden die personalwirtschaftlichen Funktionen in einer dualen Trägerschaft erfüllt. Dies bedeutet, dass bestimmte Aufgaben von zentralen Abteilungen (z. B. der Personalabteilung, Ausbildungsabteilung) und andere Aufgaben direkt von den Führungskräften (z. B. Personalführung) oder in Kooperation (z. B. Bewerberauswahl) durchgeführt werden. Im Rahmen der Personalwirtschaft sind folgende Funktionen zu erfüllen: Personalbedarfsermittlung, Personalbeschaffung, Personalentwicklung, Personaleinsatz, Personalerhaltung und Leistungsstimulation und Personalfreistellung. Entscheidungen über Ziele und Maßnahmen in allen personalwirtschaftlichen Funktionsbereichen bedürfen geeigneter Informationsgrundlagen. Die die Personalwirtschaft überlagernden Prozesse der Informationsgewinnung, übertragung, peicherung, verarbeitung und uswertung werden in der Personalinformationswirtschaft gesondert behandelt, die zu diesem Zweck aus der betrieblichen Informationswirtschaft (Information, Informationsmanagement) herausgelöst wird. Die Personalwirtschaft umfasst alle Funktionen, die den Menschen in 3 Organisationen betreffen. Die einzelnen Funkionen sind nicht als losgelöste Elemente des Su>systems Personalwirtschaft zu verstehen, sonde n sie sind interdependent und durch Beziehunen zu den anderen betrieblichen Funktionen sowie zur Umwelt gekennzeichnet. Eine Abgrenzung der Funktionen der Personalwirtschaft richtet sich vor allem nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten.
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