Papierwährung
Währung ohne Bindung der Währungseinheit an Edelmetall; im Gegensatz zur Metallwährung (Goldwährung) ist für die als gesetzliches Zahlungsmittel umlaufenden Banknoten keine Edelmetalldeckung, z. B. durch Gold, vorgeschrieben.
1. Währung - wie heute überall gegeben -, bei der das gesetzliche Zahlungsmittel im Wesentlichen Banknoten sind, für die eine Deckung durch Edelmeralle (Goldwährung) oder andere werthaltige Objekte nicht vorgeschrieben ist. Auch wenn formal Banknotendeckung vorgesehen sein sollte - kaum noch vorkommend -, besteht keinerlei Einlösungspflicht der Banknoten durch Staat oder Zentralbank. Für die Wertbeständigkeit einer Papierwährung ist entscheidend, dass die Menge des in der Volkswirtschaft umlaufenden Geldes in richtiger Relation zur Produktion von Gütern und Dienstleistungen steht; diese Relation stets herzustellen, ist Aufgabe der Zentralbank mit Hilfe ihres geldpolitischen Instrumentariums (manipulierte Währung).
2.1. e. S. sog. freie Währung, d. h. eine solche, die nicht an Gold o.Ä. gebunden ist.
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