Operationales Ziel
In der Wirtschaftspolitik werden die aus Werturteilen abgeleiteten Ziele — im Sinne klarer Vorstellungen darüber, welcher Zustand angestrebt werden soll — als Tatsache genommen und nicht begründet.
Ihre Aufgabe besteht darin, Zielinhalte, Zielumfang und den Zeitraum für die Zielerreichung genau zu definieren bzw. zu interpretieren und das Zielsystem hinsichtlich möglicher Zielkonflikte zu überprüfen.
Erst mit der Operationalisierung von Zielen wird die Ergebniskontrolle (Evaluation) des Zielerreichungsgrades und die Analyse von Abweichungen möglich. Ablaufpolitische Ziele lassen sich — im Gegensatz zu ordnungspolitischen oder wettbewerbspolitischen Zielen (wann liegt eine „gute“ oder „effiziente“ Wirtschaftsordnung vor? Was genau ist unter freiem oder funktionsfähigem Wettbewerb zu verstehen?) — relativ gut operationalisieren.
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