Operationalisierung
In der Wirtschaftssoziologie:
[1] Entwicklung operationaler Definitionen, Präzisierung, Standardisierung von Begriffen durch Angabe der Operationen, die zur Erfassung des durch den Begriff bezeichneten Sachverhaltes notwendig sind (Operationalisierung im ursprünglichen Sinne), oder durch Angabe der messbaren Ereignisse, die das Vorliegen dieses Sachverhaltes anzeigen (Indikatoren). Die Operationalisierung erfolgt also nicht, indem man Eigenschaften oder Gebrauchsweisen definiert, sondern durch Festsetzung der Regeln, wie Begriffe und Daten zu verknüpfen sind. Diese Regeln können je nach Problemstellung für denselben Begriff verschieden sein, wichtig ist ihre Zweckmässigkeit. Da aber soziale Sachverhalte wegen ihrer Komplexität ohnehin schwer auf einen oder mehrere Indikatoren zu bringen sind, lassen sich auch Kriterien für die Zweckmässigkeit einer bestimmten Operationalisierung nicht ohne weiteres angeben. Explikation und Validitätserörterungen können dabei helfen.
[2] In den Erziehungswissenschaften, insbesondere in Curriculumforschung und -theorie Bezeichnung für die Übersetzung von Lernzielen in durch einen Ausbildungsgang oder -abschnitt zu erwerbende, durch Tests und Examina überprüfbare Verhaltensänderungen der Lernenden.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|