Netzgeld
Geld, das als Zahlungsmittel in Netzwerken eingesetzt werden kann. Nach dem KWG (§1, II, Nr.12) handelt es sich hierbei um vorausbezahlte elektronische Zahlungseinheiten. Es sind vorausbezahlte Inhaberinstrumente. Das Netzgeld wird vom Benutzer auf PC-Festplatte gespeichert und einmalig oder auch mehrfach zur Abwicklung von Fernzahlungen durch Dialog zwischen den beteiligten Rechnern verwendet, wobei moderne kryptographische Verfahren vor Fälschungen oder Verfälschungen Schutz bieten sollen. Die Zahlungen werden i. d. R. wie mit Bargeld anonym durchgeführt. Für den Zahlungsvorgang müssen weder Bargeld (Zentralbankgeld) noch Buchgeld bei Banken (Sichteinlagen) bewegt werden. Stattdessen werden die elektronischen Zahlungseinheiten, ohne dass bei ihrem Einsatz als Zahlungsmittel Bankkonten berührt werden, direkt von Speicher zu Speicher übertragen. Der unbare elektronische Zahlungsverkehr unter Einschaltung von Konten wird nur bei ihrer Beschaffung (Aufladen) und ggf. bei einem späteren Einzahlen auf Konto berührt. Die elektronischen Zahlungseinheiten sind daher in beiden Formen wie Bargeld vorausbezahlte Inhaberinstrumente; z. T. werden sie auch ausdrücklich als elektronische Noten oder Münzen bezeichnet. Werden die Netze verschiedener Betreiber miteinander verbunden, können Zahlungen nicht nur zwischen den Nutzern eines Netzes, sondern allen Nutzern der verbundenen Netze direkt abgewickelt werden. – Netzgeldsysteme eignen sich im Unterschied zu vorausbezahlten Karten insbesondere dazu, im nationalen und grenzüberschreitenden Fernzahlungsverkehr größere Geldbeträge zu transferieren. Damit können die traditionellen Instrumente des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ersetzt werden. Das KWG bestimmt die Ausgabe von Netzgeld zum Bankgeschäft.
Vgl. auch: Cybercoin
Vgl. auch: ecash
Vgl. auch: virtuelles Geld
Vgl. auch: elektronisches Geld
Electronicmoney. Elektronisches (E-) Geld, das über ein Telekommunikationsnetz übertragen wird, unabhängig davon, ob hard- oder softwaregestützt.
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