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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Fälschung

Verbotenes Nachmachen von Geld oder geld-ähnl. Zahlungsinstrumenten und bestimmten Wertpapieren, die als Geld- und Wertzeichenfälschung bez. wird (§S 146-152a StGB). I. w.S. auch Fälschung weiterer Zahlungsinstrumente des Bankverkehrs: Fälschung von Wechseln, Schecks, Überweisungen, Zahlungssystemen, Diebstahl usw. von Zahlungsinstrumenten. Auch: Fälschung von Wertpapieren.



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Fälligkeitsgrundschuld
 
Fälschung von Überweisungen
 
Weitere Begriffe : Bausparkassen in der Bankenstatistik der Deutschen Bundesbank | Bausparkassen | Factor
 
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